Smartwatches: Diese Zuschüsse zahlen die Krankenkassen
Gesundheitsfördernde Technik
Die gesundheitsfördernden Aktivitäten sollen damit weiter gefördert werden, weshalb dies absolut lohnenswert ist. Wir haben nun im Einzelnen einmal die verschiedenen Angebote der unterschiedlichen Krankenkassen unter die Lupe genommen. Hier sind verschiedene Angebote vorhanden, die teilweise vom Wert her recht unterschiedlich sind.
» Mehr InformationenHinweis: Generell gehen die Krankenkassen durch den Kauf von sogenannten Fitness Wearables davon aus, dass der Nutzer hierdurch ein größeres Bewusstsein für Sport und Bewegung entwickelt.
Bei der AOK ist die Situation beispielsweise je nach Landesverband vollkommen unterschiedlich. So gibt es bei der AOK in Bayern, Baden-Württemberg, Bremen/Bremerhaven, Hessen, Niedersachsen, Nordwest, Rheinland-Pfalz/Saarland und Sachsen-Anhalt auf Anfrage überhaupt keinen Zuschuss. Lediglich bei den restlichen Verbänden gibt es einen Zuschuss. Diese fallen allerdings auch unterschiedlich aus.
Krankenkassen im Überblick:
AOK Nordwest
Beim Landesverband der AOK Nordost gibt diese alle zwei Jahre 50% des Anschaffungspreises bis maximal 50 Euro dazu. Hierbei betrifft die Förderungen Fitness Tracker und Smartwatches gleichermaßen.
AOK Plus (Sachsen und Thüringen)
In Sachsen bzw. in Thüringen ist die AOK ebenfalls spendabel. So gibt die Krankenkasse hier bei einem Kauf von einem solchen Wearables 3000 Punkte im eigenen Bonusprogramm dazu. Dies entspricht einem Wert von 30 Euro. Mit im Programm ist auch die Apple Watch enthalten, wie die Krankenkasse ebenfalls mit angibt. Wichtig zu beachten ist nur, dass der Tracker vom Versicherten selbst erworben sein muss (Kaufbeleg) und dies auch während der laufenden Mitgliedschaft erfolgt sein muss. Die Förderung ist auf maximal ein Gerät pro Jahr beschränkt.
AOK Rheinland / Hamburg
Bei diesem AOK Landesverband gibt es mehr als bei den anderen Verbänden. Wer hierbei an einer Gesundheitsmaßnahme teilnimmt, bekommt wahlweise entweder 50 Euro ausgezahlt oder kann bis zu 250 Euro für diverse Gesundheitsleistungen erhalten. Hierunter zählen auch Fitnesstracker und Smartwatches, die entsprechend zertifiziert sind. Auch die Apple Watch fällt in diesen Bereich. Wer dies hierbei noch steigern möchte, der kann an bis zu drei Maßnahmen teilnehmen und damit den auszahlbaren Betrag auf 125 Euro steigern bzw. an Leistungen bis zu 500 Euro beantragen.
Hinweis: Die Apple Watch wird jedoch nicht komplett bezahlt, denn laut der Bestimmungen werden maximal 80% des Rechnungsbetrages erstattet.
Barmer Ersatzkasse
Bei der Barmer Ersatzkasse gibt es ebenfalls ein Unterstützungsprogramm für eine Smartwatch bzw. Fitnesstracker. Allerdings hat der Kunde hierbei nicht die freie Wahl im Rahmen im Hinblick auf den Kauf. Die Apple Watch wird so beispielsweise nicht von der Barmer mit einem Zuschuss versehen. So bietet die Barmer derzeit keine Kostenerstattung für die Anschaffung von Smartwatches bzw. Fitnesstrackern generell an. Allerdings kann sich der Versicherte aus dem Prämienkatalog der Barmer einen Fitnesstracker aussuchen, wenn die entsprechenden Bonuspunkte vorhanden sind.
BKK Mobil Oil
Die bekannte Betriebskrankenkasse BKK Mobil Oil vergibt ebenfalls einen Zuschuss zur Apple Watch bzw. zu klassischen Fitnesstrackern. Allerdings müssen hierfür mindestens drei Punkte des Bonusprogramms erfüllt sein. Dies umfasst beispielsweise die Punkte des Impfschutzes, der Krebsvorsorge und der Zahnvorsorge. Wenn diese Punkte erfüllt sind, kann sich der Versicherte über einen Bonus von 50 – 250 Euro freuen.
DAK
Bei der DAK wird die Anschaffung eines Fitnesstrackers bzw. einer Smartwatch über das Bonusprogramm der Krankenkasse gesteuert. Die Versicherten müssen hierbei Punkte durch Vorsorgeuntersuchungen bzw. präventive Maßnahmen sammeln. Spannend ist hierbei auch die DAK Gesundheitsapp mit der Bezeichung „Vivy“. Diese lässt sich ebenfalls mit den gängigen Fitnesstrackern verbinden.
IKK Classic
Auch die IKK Classic vergibt einen Zuschuss für den Kauf eines Fitnesstrackers. Auch die Apple Watch wird hierbei unterstützt, weshalb dies auch für Apple Fans sehr spannend sein dürfte. Voraussetzung ist hierbei, dass der Versicherte innerhalb eines Jahres mindestens an vier verschiedenen Gesundheitsmaßnahmen teilnimmt. Dann beträgt der Zuschuss bei der IKK Classic maximal 150 Euro im Bonus Teilnahmezeitraum.
HKK
Auch bei der HKK gibt es ein entsprechendes Angebot. Hierzu muss der Versicherte dort auch entsprechende Punkte sammeln. Dies hängt dabei von der Art und Menge der nachweislich geführten Gesundheitsaktivitäten ab. Dies umfasst beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, Sport, Impfungen, etc. Dafür gibt es dann im Jahr ein entsprechendes Gesundheitsguthaben in Höhe von 50, 100 oder bis zu 250 Euro. Hiervon können dann Zahnreinigungen oder Fitnesstracker bzw. Smartwatches mit finanziert werden.
Knappschaft
Bei der Knappschaft gibt es keine Zuschüsse für Fitnesstracker bzw. Smartwatches
KKH Kaufmännische Krankenkasse
Die KKH gibt ebenfalls einen Zuschuss für Fitnesstracker wie die Apple Watch oder andere Wearables. Hierfür müssen allerdings spezielle Gesundheitsmaßnahmen wie sportliche Aktivitäten oder Vorsorgeuntersuchungen angegeben werden. Dabei sind die Prämien bei dieser Krankenkasse im Rahmen von ca. 30 – 180 Euro.
Pronova BKK
Bei der Pronovo BKK gibt es auch einen Bonus. Hier erhält der Versicherte auch einen Bonus für die Anschaffung von einem Fitnesstracker. Dabei spielen weder der Fitnesstracker noch der Hersteller eine Rolle. Wer an mindestens drei Gesundheitsmaßnahmen wie einer Zahnvorsorge oder einer Impfung teilnimmt, der kann sich einen Bonus in Höhe von 30 Euro auszahlen lassen. Ist man hingegen auch noch Mitglied in einem Fitnessstudio und lässt ggf. eine professionelle Zahnreinigung durchführen, können nochmal 30 Euro extra erstattet werden.
SBK
Die SBK unterstützt ebenfalls den Kauf von Fitnesstrackern im Rahmen eines Bonusprogramms. Versicherte müssen hierfür beispielsweise Impfungen oder Vorsorge Untersuchungen einreichen. Ebenfalls trägt eine Mindestanzahl an Schritten in einem bestimmten Zeitraum mit zum Bonus bei. Bei dieser Krankenkasse liegt der Bonusrahmen zwischen 60 – 235 Euro und ist im Regelfall davon abhängig, welche Aktivitäten der Versicherte alle mitgenommen hat.
Viactiv
Bei der Viactiv Krankenkasse müssen sämtliche Fitnesstracker bzw. Smartwatches zunächst einmal selbst gezahlt werden. Allerdings gibt es über das Bonusprogram eine Möglichkeit, sich Geld hierüber zurückzuholen. Für ein gesundheitsbewusstes Verhalten bekommen die Versicherten hierbei eine Prämie von bis zu 100 Euro. Diese kann dann frei verwendet werden und so beispielsweise auch für Smartwatches oder Fitnesstracker eingesetzt werden.
Krankenkassenangebote im Überblick
Krankenkasse | Wertspanne | Voraussetzung |
---|---|---|
AOK Nordost | Bis zu 50 Euro | AOK Gesundheitskonto Teilnahme |
AOK Plus (Sachsen/Thüringen) | Bis zu 30 Euro | Bonusprogramm Teilnahme |
AOK Rheinland / Hamburg | Bis zu 250 Euro | Teilnahme Gesundheitsmaßnahmen |
Barmer Ersatzkasse | keine | Prämienkatalog |
BKK Mobil Oil | 50 – 250 Euro | Erfüllung Bonusprogramm |
DAK | Nicht definiert | Bonusprogramm |
IKK Classic | Bis zu 150 Euro | Mind. 4 Gesundheitsmaßnahmen pro Jahr |
HKK | 50 – 250 Euro | Gesundheitsaktivitäten |
Knappschaft | Keine | Keine |
KKH Kaufmännische Krankenkasse | 30 – 180 Euro | Sport, Frühuntersuchungen |
Pronova BKK | Bis zu 60 Euro | Gesundheitsmaßnahmen, Fitnessstudiovertrag |
SBK | 20 – 125 Euro | Teilnahme Bonusprogramm |
Techniker Krankenkasse | 60 – 235 Euro | Teilnahme Bonusprogramm |
Viactiv | Bis zu 100 Euro | Teilnahme Prämiensystem |
Vorteile der Förderungen
- finanzielle Rückerstattung
- gesundheitsbewussteres Leben
- mehr sportliche Aktivität
Fazit
Der Kauf eines Fitnesstrackers bietet sehr viele Vorteile und wird von vielen Krankenkassen dazu auch noch mit einem Zuschuss versehen. Diesen sollte man sich nicht entgehen lassen. Wer mehr Wert auf seine Gesundheit legen möchte, der ist mit dem Kauf einer Smartwatch bzw. einem Fitnesstracker gut beraten. Angesichts der vielen unterschiedlichen Möglichkeiten im Rahmen der Bezuschussung, sollte man sich hier bei der eigenen Krankenkasse schlau machen. In vielen Fällen winkt hier eine nicht allzu geringe Rückerstattung, von der beispielsweise schon schnell mal ein paar hundert Euro zurück in die eigene Tasche wandern. Wer dies nicht mitnimmt, ist selber schuld.
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Danke für die Offenlegung der Überwachungs- und Datenkraken der Krankenkassen